Arbeitsschutz
Gestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit/Sicherheitsingenieur
- Regelbetreuung nach §5 ASiG
- Mitwirkung an der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen incl. Betriebsanweisungen
- Analyse von betriebsbedingten Prozessen wie z.B. sichere Arbeitsabläufe, organisatorische und technische Maßnahmen
- Beratung bei personellen Schutzmaßnahmen wie z.B. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Durchführung von Leiterprüfungen und Führung der Prüfnachweise für Leitern und Tritte
- Unterweisungen nach DGUV V1
- Schwachstellenanalysen nach Betriebssicherheitsgesetz und Maschinensicherheit