Betrieblicher Brandschutz
Flucht- und Rettungspläne:
Es brennt! Wo kann hin, was soll ich tun?
Damit sich im Ernstfall niemand diese Frage stellen muss, braucht es einen Flucht- und Rettungsplan. Diese Pläne zeigen den Grundriss des Gebäudes, die nächstgelegene Fluchtmöglichkeit, aber auch Standorte von Feuerlöschern und der Ersten Hilfe. Diese Pläne werden gut sichtbar in Bereichen aufgehängt, in denen sie im Notfall schnell gefunden werden können.
Unter diese Bereiche fallen z.B. Eingangs- und Kreuzungsbereiche und Treppenräume. Unter anderem gibt der Flucht- und Rettungsplan auch Aufschluss darüber, wie man sich im Brandfall oder bei Unfällen zu verhalten hat. Pläne müssen übersichtlich und nach DIN erstellt werden, sodass gewährleistet ist, dass sich jeder mit nur einem Blick orientieren kann. Das bieten wir Ihnen!
Feuerwehrpläne:
Es brennt! Wie findet die Feuerwehr zu mir?
Ähnlich wie die Flucht- und Rettungspläne bieten Feuerwehrpläne einen guten, schnellen Überblick für die Feuerwehr. Um sicherzustellen, dass die Hilfe schnell und effizient zur Stelle ist, arbeitet die Feuerwehr mit Feuerwehrplänen. Diese liegen auf den Einsatzfahrzeugen griffbereit und werden genutzt, um potentielle Gefahrenquellen zu erkennen, Zugang zu ermöglichen und die Rettung zu planen.
Hierbei sind die Pläne in Übersichtspläne und Geschosspläne unterteilt, um auch vom Gebäude einen detaillierten Einblick zu ermöglichen. So sind Standorte von Notausschaltern und Bedienstellen für die Feuerwehr, wie die Brandmeldezentrale oder der Rauchabzug, verzeichnet. Ähnlich wie bei den Flucht- und Rettungsplänen, nutzen wir spezielle Software, um genaue und zuverlässige Pläne zu erstellen.
Brandschutzordnung:
Wie verhalte ich mich im Brandfall?
Die Brandschutzordnung ist ein Schriftstück, dass das Verhalten im Brandfall regelt und besteht in der Regel aus den Teilen A, B und C. Dabei richtet sich der Teil A an alle Menschen, die sich im Gebäude aufhalten und wird gut sichtbar ausgehängt.
Der Teil A (Aushang) umfasst nur die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.
Der Teil B richtet sich an Personen, die sich über längere Zeit im Objekt aufhalten und enthält Regeln zur Brandausbreitung und dem Freihalten von Flucht- und Rettungswegen. Der Teil B der Brandschutzordnung wird in schriftlicher Form im Objekt hinterlegt. Der letzte Teil, Teil C, richtet sich nur an Personen, die mit besonderen brandschutztechnischen Aufgaben innerhalb des Objekts betraut sind. Dazu zählen z.B. Mitarbeiter des Betriebs, die eine Schulung zum Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer erhalten haben, aber auch Brandschutzbeauftragte.
Der Teil C enthält Informationen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz und dem Ablauf bei Evakuierungen. Wir erstellen Ihnen eine Brandschutzordnung ganz nach Ihren Bedürfnissen.