Brandschutznachweise
Erklärungen zum Brandschutz
(GK 1 bis 3 ohne Sonderbaumerkmale)
Sie benötigen für Ihr Bauvorhaben eine Erklärung zum Brandschutz?
Bei Bauvorhaben der Gebäudeklasse 1 bis 3 ohne Sonderbaumerkmale können Erklärungen zum Brandschutz nach den bundeslandspezifischen Bauvorlagenverordnungen gefordert werden.
Wir erstellen für Ihr Bauvorhaben einen verkürzten Brandschutznachweis mit der entsprechenden Erklärung.
Brandschutznachweise
(GK 4 und 5 ohne Sonderbaumerkmale)
Sie planen einen Neu- oder Umbau und benötigen einen Brandschutznachweis?
Bei baulichen Anlagen der Gebäudeklassen 4 und 5 ohne Sonderbaumerkmale können Brandschutznachweise nach den bundeslandspezifischen Bauvorlagenverordnungen erforderlich werden.
Wir planen für Ihr Bauvorhaben die brandschutztechnischen Maßnahmen. Wer die Planung zum Brandschutz rechtzeitig mit einbezieht, spart Zeit und Geld, da Maßnahmen objektspezifisch kommuniziert werden können.
Brandschutzkonzepte
(GK 1 bis 5 mit Sonderbaumerkmalen sowie Mittel- und Großgaragen)
Sie planen eine bauliche Anlage und benötigen ein objektbezogenes Brandschutzkonzept für einen Neu- oder Bestandsbau?
Objektbezogene Brandschutzkonzepte können für Sonderbauten aller Gebäudeklassen sowie Mittel- und Großgaragen gefordert werden.
Wer sich rechtzeitig Gedanken zum Thema Brandschutz macht, schützt sich vor unnötigen Entscheidungen. Es ist ratsam den Brandschutz von Anfang an in die Planung einzubeziehen. Als Planungsgrundlage gelten die Vorschriften, insbesondere der entsprechenden Landesbauordnungen in Verbindung mit eventuellen Sonderbauvorschriften. Wir liefern Ihnen die Brandschutzkonzepte mit Brandschutzplänen und begleiten Sie von der Planung bis zur Bauüberwachung. So ist gewährleistet, dass wir besondere Details Ihres Objekts beim Planen berücksichtigen können und Gefahrenpotential erkennen.
Ob in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Sachsen - wir arbeiten auch stets nach den Richtlinien, die für das entsprechende Bundesland gefordert werden.
Photovoltaik- und Windkraft-Anlagen
Sie beabsichtigen in eine Großflächen PV-Anlage und/oder Windkraftanlagen zu investieren und benötigen fachliche und präzise Begleitung in Brandschutzangelegenheiten?
Entscheidend für den Erfolg, von der Planung bis zur Inbetriebnahme der Anlage, ist die enge Abstimmung zwischen allen handelnden Personen. Im zielgerichteten und geordneten Zusammenwirken der Bauherrenschaft, der Gemeinde, der projektbegleitenden Planungsfirma, den Architekten und Behörden liegt der Schlüssel zum Erfolg.
Wir erarbeiten Stellungnahmen, Expertisen, Brandschutzkonzepte, Feuerwehrpläne und Brandschutzordnungen für Freiflächen und Großflächen PV- und Windkraft- sowie hybride Anlagen. Wir beraten zu allen Themen des Brandschutzes und vermitteln zwischen den handelnden Personen und Institutionen. Ob Sie nachhaltig Strom auf einem alten Werkgelände, einem Feucht- oder Moorgebiet, einer Ackerfläche in der Nähe einer Bahnstrecke oder der Autobahn erzeugen wollen - wir entwickeln, gemeinsam mit allen Verantwortungsträgern, immer das maßgeschneiderte Konzept. Die Grundlagen für die Planungen bilden die für die entsprechenden Bundesländer geltenden Bauordnungen und korrelierende Rechtsvorschriften und Normen.
Stellungnahmen und Bestandsbewertungen
Sie haben kein spezifisches Bauvorhaben oder Ihr Versicherer hat Anforderungen zu Ihrer baulichen Anlage und Sie benötigen Unterstützung in brandschutztechnischen Detailfragen?
Bei baulichen brandschutztechnischen Fragen wenden Sie sich an uns. Wir passen den Umfang für die Stellungnahme sowie die schutzzielorientierten Maßnahmen und Lösungen an Ihr Objekt an und kommunizieren die Sachverhalte in enger Rücksprache. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen Brandschutzpläne und beraten Sie in Fragen des Brandschutzes.