Kontakt

WW Brandschutz GmbH
Kloster 65 · 17213 Malchow
Telefon: 039932 541262
Fax: 039932 542037
eMail: Kontakt

Planungsleistung

  1. Fahrzeugbeschaffung
  2. Brandschutzkonzepte
  3. Brandschutznachweise
  4. Flucht- und Rettungspläne
  5. Feuerwehrpläne
  6. Löschwasserkonzepte
  7. Sirenenkonzepte
  8. Brandschutzordnung
  9. Brandschutzbedarfsplanung

1. Fahrzeugbeschaffung:

Drehleiter der Marke Rosenbauer, beschafft für die Feuerwehr des Amtes Malchow

Das Feuerwehrfahrzeug im Gerätehaus ist schon 30 Jahre alt oder der Brandschutzbedarfsplan hat ergeben, dass die vorhandenen Fahrzeuge nicht ausreichen?

HLF20 der Marke Schlingmann, beschafft für die Feuerwehr Dargun Ortsteil Zarnekow

Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung eines auf Sie abgestimmten Fahrzeugs. Dabei begleiten wir Sie von Beginn an, beraten und betreuen telefonisch oder in der Gemeinde, erstellen die Leistungsverzeichnisse, kümmern uns um die Vergabe, prüfen Angebote und Rechnungen. Auch bei der Rohbauabnahme beim Hersteller vor Ort lassen wir Sie nicht im Stich. Gemeinsam werden die produzierten Fahrzeuge begutachtet und nach der Endabnahme entgegengenommen.

HLF20 der Marke Lentner, beschafft für die Feuerwehr der Gemeinde Fünfseen

2. Brandschutzkonzepte:

Sie brauchen ein Brandschutzkonzept?

Ob Eigenheim, Hotel oder Solarpark, wer sich rechtzeitig Gedanken zum Thema Brandschutz macht, spart Geld und Zeit. Bevor falsche oder überflüssige Entscheidungen getroffen werden, ist es ratsam ein Brandschutzkonzept zu erstellen. So wird vermieden, dass bei späteren Kontrollen festgestellt wird, dass Bauteile mit brandschutztechnischen Anforderungen fehlen oder unnötig Geld an der falschen Stelle ausgegeben wurde. Wir liefern Ihnen einen Brandschutzplan und begleiten Sie von der Planung bis zur Bauüberwachung. Hierbei sind wir für Begehungen im Objekt und zu Gesprächen selbstverständlich immer persönlich vor Ort. So ist gewährleistet, dass wir besondere Details Ihres Objekts beim Planen berücksichtigen können und Gefahrenpotential erkennen.

3. Brandschutznachweise:

Sie brauchen einen Brandschutznachweis?

Oftmals kommt es vor, dass für Bestandsgebäude kein Brandschutznachweis vorliegt, weil er zum Baubeginn noch nicht benötigt wurde oder einfach nicht aufzufinden ist. Hier können wir Abhilfe schaffen, denn es ist nie zu spät sich um die Sicherheit zu kümmern. Wir erstellen Ihnen einen Brandschutznachweis in Schrift  und Bild, den Sie bei der unteren Bauaufsichtsbehörde vorlegen können, um sich von dieser Seite abzusichern. Hierbei stimmen wir alles auf die für Ihr Objekt geltenden Vorschriften ab, ob Garage, Gaststätte oder Schule. Ob in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Sachsen, wir arbeiten auch stets nach den Richtlinien, die für das erforderliche Bundesland gefordert werden.

4. Flucht- und Rettungspläne:

Es brennt! Wo kann hin, was soll ich tun?

Damit sich im Ernstfall niemand diese Frage stellen muss, braucht es einen Flucht- und Rettungsplan. Diese Pläne zeigen den Grundriss des Gebäudes, die nächstgelegene Fluchtmöglichkeit, aber auch Standorte von Feuerlöschern und der Ersten Hilfe. Diese Pläne werden gut sichtbar in Bereichen aufgehängt, in denen sie im Notfall schnell gefunden werden können. Unter diese Bereiche fallen z.B. Eingangs- und Kreuzungsbereiche und Treppenräume. Unter anderem gibt der Flucht- und Rettungsplan auch Aufschluss darüber, wie man sich im Brandfall oder bei Unfällen zu verhalten hat. Pläne müssen übersichtlich und nach DIN erstellt werden, sodass gewährleistet ist, dass sich jeder mit nur einem Blick orientieren kann. Das bieten wir Ihnen!

5. Feuerwehrpläne:

Es brennt! Wie findet die Feuerwehr zu mir?

Ähnlich wie die Flucht- und Rettungspläne, bieten Feuerwehrpläne einen guten, schnellen Überblick. Allerdings ist der Nutzer ein anderer; die Feuerwehr. Um sicherzustellen, dass die Hilfe schnell und effizient zur Stelle ist, arbeitet die Feuerwehr mit Feuerwehrplänen. Diese liegen auf den Einsatzfahrzeugen griffbereit und werden genutzt, um potentielle Gefahrenquellen zu erkennen, Zugang  zu ermöglichen und die Rettung zu planen. Hierbei sind die Pläne in Übersichtspläne und Geschosspläne unterteilt, um auch im Gebäude einen detaillierten Einblick zu ermöglichen. So sind Standorte von Notausschaltern und Bedienstellen für die Feuerwehr, wie die Brandmeldezentrale oder der Rauchabzug, verzeichnet. Ähnlich wie bei den Flucht- und Rettungsplänen, nutzen wir spezielle Software, um genaue und zuverlässige Pläne zu erstellen.

6. Löschwasserkonzepte:

Ein Scheunenbrand und das Löschwasser wird knapp?

Damit das nicht passiert gibt es sogenannte Löschwasserkonzepte. In diesen Konzepten wird für jede Gemeinde der Löschwasserbedarf ermittelt, um einen optimalen Löscherfolg zu erzielen. Hierbei wird der Ist-Zustand ermittelt und dem Soll-Zustand gegenübergestellt. Sie haben mehrere Teiche in der Gemeinde und sind der Meinung, das ist ausreichend Wasser ? Meist sind solche Naturteiche verschlammt und nur oberflächlich sauber und nutzbar. Sobald aber die Pumpe mit 800l/min Wasser ansaugt, verstopft sie und der Löscherfolg bleibt aus. Auch unter starken Wettereinflüssen leidet eine Wasserentnahmestelle, im Sommer ist sie fast ausgetrocknet, im Winter von 30 cm Eis bedeckt. Um Ihnen bei der Bewertung und der optimalen Vorbereitung zu helfen, erstellen wir Ihnen ein realistisches Löschwasserkonzept, dass Ihnen die bestmöglichen Maßnahmen, auch in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, bietet.

7. Sirenenkonzepte:

Vom Brand in der Nachbarschaft erst erfahren, als die Flammen schon über den Gartenzaun schlagen?

Mit einem Sirenenkonzept wird ermittelt, wie der Deckungsbereich der Sirenen aussieht. So wird gewährleistet, dass Bewohner bei Schadenslagen und Katastrophen rechtzeitig gewarnt werden.

Die Planungsmaßnahmen werden mittels geographischer Informationssysteme durchgeführt. Grundlage des zu erstellenden Sirenenkonzeptes bildet die detaillierte Bestandsaufnahme der vorhandenen Sirenen. Im Anschluss werden sinnvolle Sirenenstandorte erarbeitet, die mit den Verantwortungsträgern mit Blick auf wirtschaftliche und umsetzbare Aspekte abgestimmt werden.

8. Brandschutzordnung:

Wie verhalte ich mich im Brandfall?

Die Brandschutzordnung ist ein Schriftstück, dass das Verhalten im Brandfall regelt und besteht in der Regel aus den Teilen A, B und C. Dabei richtet sich der Teil A an alle Menschen, die sich im Gebäude aufhalten und wird gut sichtbar ausgehängt. Der Teil A umfasst nur die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Im Teil B richtet sich an Personen, die sich über längere Zeit im Objekt aufhalten und enthält Regeln zur Brandausbreitung und dem Freihalten von Flucht- und Rettungswegen. Der Teil B der Brandschutzordnung wird in schriftlicher Form im Objekt hinterlegt. Der letzte Teil, Teil C, richtet sich nur an Personen, die mit besonderen brandschutztechnischen Aufgaben innerhalb des Objekts betraut sind. Dazu zählen z.B. Mitarbeiter des Betriebs, die eine Schulung zum Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer erhalten haben, aber auch Brandschutzbeauftragte. Der Teil C enthält Informationen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz und dem Ablauf bei Evakuierungen. Wir erstellen Ihnen eine Brandschutzordnung ganz nach Ihren Bedürfnissen.

9. Brandschutzbedarfspläne:

Die Gemeinde braucht eine realistische Einschätzung vom Brandschutz vor Ort und wenn möglich auch gleich die passenden Maßnahmen?

Die WW Brandschutz steht Ihnen zur Seite und erstellt in Zusammenarbeit mit Ihnen, den auf  Sie zugeschnittenen Brandschutzbedarfsplan. Hierbei nutzen wir die Feuerwehrorganisationsverordnung (FwOV M-V), die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Europa, sowie Informationen aus dem Taktisch-Strategischen Innovativen Brandschutz aufgrund Risikobasierter Optimierung (TIBRO).

Die Verknüpfung der für M-V geltenden und einschlägigen rechtlichen Grundlagen, den TIBRO-Informationen und dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren führt zu absoluter Transparenz in der Risikoermittlung, -analyse und -bewertung.